Rechtliche Vorgaben zum Übertritt

Die folgenden Informationen sind nachzulesen in der Realschulordnung (RSO) unter §5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe:

 

Aufnahme in Jgst. 5 aus der Jgst. 4 Grundschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht.

  • Bis zu einem Notendurchschnitt von 2,66 ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
  • Bei einem Schnitt von 3,00 oder schlechter ist der Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht. Dieser findet alljährlich an drei Tagen Mitte Mai in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
  • Bei den Noten 4 und 4 in Deutsch und Mathematik im Probeunterricht besteht die Möglichkeit des Übertritts durch Elternwillen. 

Aufnahme in Jgst. 5 aus der Jgst. 5 Mittelschule

mit einem Durchschnitt von 2,5 von M / D

Eine Aufnahme über Probeuntericht / Aufnahmeprüfung ist nicht möglich!

Wechsel vom Gymnasium in Jahrgangsstufe 6 - 10 der Realschule

Die Anmeldung erfolgt zum Schuljahresende. Beim Übertritt von einer sonstigen Schulart / Privatschule nehmen Sie Kontakt mit uns für eine Beratung auf.

Weitere Informationen finden sie in der Realschulordnung im Teil 2 Aufnahme, Schulwechsel unter
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-G3


 

Die Anmeldeformulare finden Sie hier